Wann der Urlaubsanspruch verfällt

Der Jahresurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden - ansonsten verfällt er. Eine Urlaubsübertragung ins Folgejahr ist nur möglich, wenn dringende persönliche Gründe oder dringende betriebliche Gründe dies rechtfertigen. Der Urlaub muss bis zum 31. März des nächsten Jahres genommen werden. Was sind persönliche und betriebliche Gründe? Gerne kannst du mich dazu kontaktieren.