Gehaltspfändung

Für dich als Arbeitgeber beginnt die Gehaltspfändung mit der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Damit wirst du zum Drittschuldner. Dir ist untersagt, den pfändbaren Teil des Arbeitseinkommen an den Schuldner auszuzahlen. Achtung! Prioritätengrundsatz: d.h. die zeitlich als erste zugestellte Pfändung geht den übrigen vor.