Bewirtungskosten - Trinkgeld abzugsfähig

Trinkgeldzahlungen sind als Betriebsausgaben abzugsfähig, müssen aber nachgewiesen werden.

Praxis-Tipp: Der Trinkgeldempfänger quittiert das erhaltene Trinkgeld. Der Unternehmer erstellt einen Eigenbeleg.