Lebensstil und Gewinn eines Unternehmens

Passt der Lebensstil nicht zu den erklärten Gewinn eines Unternehmens, wird der Prüfer vom Finanzamt eine sogenannte Geldverkehrsrechnung durchführen. Dabei werden alle betrieblichen und privaten Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Stellt sich heraus, dass eigentlich kein Geld für teure Reisen oder die neue Küche vorhanden gewesen sein kann, ist der Unternehmer in der Beweislast. Es drohen Zuschätzungen bei Gewinn und Umsatz.