Job - Ticket bezahlt Arbeitgeber

Spendiert der Chef das Ticket, ist der Abzug einer Entfernungspauschale als Werbungskosten ausgeschlossen. Rückwirkend ab 01.01.2019 kann der Arbeitgeber für das Job Ticket eine Pauschalsteuer in Höhe von 25 % abführen. Vorteile für den Arbeitnehmer! Er darf für die Fahrten zur Wohnung und Betrieb die Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen.