Anhebung der Kleinunternehmergrenze

Der Arbeitsalltag der Kleinunternehmer wird erheblich vereinfacht durch die Kleinunternehmerregelung. Ab 01. Januar 2020 können Betriebe mit einem Umsatz bis zu 22.000,- € von der Kleinunternehmerregelung profitieren. 

Praxis-Tipp: Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung kann sich auszahlen! Gerne können Sie mich kontaktieren.