Fahrtkosten als Reisekosten

Im Rahmen von Auswärtstätigkeiten können Sie Beschäftigten die Fahrtkosten für jeden gefahrenen Kilometer steuer- und beitragsfrei ersetzen

-ordnungsgemäße Aufzeichnungen vorausgesetzt-.

Alternativ kann der Mitarbeiter seine Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen.

Für die Abrechnung finden Sie auf meiner Internetseite einen Download.

 

amtliche Beträge pro Kilometer: Kfz = 0,30 €/km