Gleiches Arbeitsrecht für alle - Minijobber und Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer

Es gibt den Grundsatz der Gleichbehandlung!

Bekommt ein Vollzeitbeschäftigter Weihnachtsgeld, haben auch ihre geringfügig Beschäftigten anteilsmäßig - gemessen an den Arbeitsstunden - einen Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit, sowie auf Erholungsurlaub.

Achtung! Kein Krankengeld nach 6 Wochen!

Ein Anspruch auf Krankengeld besteht der Krankenkasse gegenüber nicht.