Kleinunternehmer

Der Vorteil der sogenannten Kleinunternehmer ist:

Sie brauchen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt entfällt ebenfalls.

  • Kleinunternehmer dürfen im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 17.500,00 € Umsatz erwirtschaften
  • im lfd. Kalenderjahr voraussichtlich 50.000,00 € Umsatz nicht übersteigen

Der Gesamtumsatz von 17.500,00 € (Bruttobetrag) bezieht sich immer auf ein ganzes Kalenderjahr.

Wer mit der Selbständigkeit während des Jahres startet, muss den voraussichtlichen Umsatz also auf zwölf Monate hochrechnen.

 

Achtung!  Keine Umsatzsteuer - keine Vorsteuer

 

Ist für Sie die Kleinunternehmerregelung die beste Variante? Kontaktieren Sie mich, gerne helfe ich Ihnen bei Ihrer Entscheidung.