Aufzeichnungspflichten Mindestlohn

Die Dokumentationspflicht gilt für geringfügige Beschäftigte und im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) genannten bestimmten Wirtschaftsbereich (z. Bsp. Baugewerbe, Gaststätte, Transport, Logistik, Messebau...).

Der Arbeitgeber muss Beginn, Ende sowie Dauer der täglichen Arbeitszeit festhalten. In welcher Form bleibt Ihm überlassen.

Eine Ausnahme von der Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung besteht für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Arbeitsentgelt von mehr als 2.958,00 € brutto monatlich beziehen oder dessen regelmäßiges Monatsentgelt brutto 2.000,00 € überschreitet und der Arbeitgeber dieses Monatsentgelt für die letzten vollen zwölf Monate nachweislich gezahlt hat.