Geldwerter Vorteil für Elektro- und Hybrid-Elektrofahrzeuge

Nutzt ein Arbeitnehmer einen gekauften, geleasten oder gemieteten

Elektro-Dienstwagen oder ein Hybrid-Dienstwagen, winken 2019 folgende Steuerveränderungen:

  • 1 % Regelung: Der Bruttolistenpreis ist um die Hälfte zu reduzieren, bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils.
  • Fahrtenbuch: Bei der Fahrtenbuchmethode werden die Anschaffungskosten für das Kfz in Form der Abschreibung berücksichtigt. Die Abschreibung wird halbiert.
  • Leasing/Miete: Nur die Hälfte der Miet- oder Leasingkosten sind zu berücksichtigen.

Steuervorteil gilt für den Anschaffungszeitraum vom 01.01.2019 - 31.12.2021.