Was ist eine selbständige Nebentätigkeit?

Sozialversicherungspflichtige Angestellte können eine selbständige Tätigkeit aufnehmen. Man spricht in diesem Fall von der selbständigen Nebentätigkeit.

Was viele nicht wissen:

In der Regel darf ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer nicht untersagen, nebenberuflich tätig zu werden.

Bedingung ist jedoch, dass die nebenberufliche Tätigkeit die Leistungsfähigkeit im Hauptberuf nicht einschränkt und die Tätigkeit nicht in Konkurrenz zum hauptberuflichen Arbeitsfeld steht.

Nebenberuflich Selbständige müssen zur gesetzlichen Sozialversicherung keine zusätzlichen Pflichtbeiträge entrichten.