Welche Reisekosten darf ich als Unternehmer geltend machen?

Bei Geschäftsreisen entstehen Kosten - für Fahrt, Übernachtung oder Verpflegung. Schön wäre es, wenn man diese Kosten vollständig als Betriebsausgabe abziehen dürfte. Durch den Gesetzgeber sind jedoch leider besteuerte Beträge festgelegt und auch der Anlass der Reise spielt eine Rolle.

Sie dürfen die Aufwendungen als Betriebsausgabe nur dann geltend machen, wenn Sie beruflich unterwegs sind. Sie müssen vorübergehend außerhalb Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig sein.

Eine Vorlage zur Abrechnung der Reisekosten finden Sie unter meinen Downloads.