Obergrenze der Midijobber steigt

Ab Juli 2019 steigt die Obergrenze für Midijobber von 850 € auf 1.300 € im Monat. Damit profitieren deutlich mehr Arbeitgeber von günstigen Sozialabgaben. Bei den Midijobs ist nicht festgelegt, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle handeln muss. Somit ist es möglich, dass Sie als Midijobber arbeiten, auch mit gut verdienendem Ehepartner. Beamter und Selbständige können einen Midijob als Nebentätigkeit ausüben, obwohl sie gleichzeitig hauptberuflich gut verdienen.