Teilzeit - Rückkehr garantiert!

Ab Januar 2019 gilt das neue Brückenteilzeitgesetz. Wer seine Arbeitszeit reduziert, kann künftig auf eine Vollzeitstelle zurückkehren.

Arbeitnehmer haben das Recht ohne Angabe von Gründen, für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr bis maximal fünf Jahre in Teilzeit zu arbeiten - und anschließend zu ihrer vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren.

Die Betriebsgröße ist hierbei entscheidend. Der Betrieb muss mindestens 45 Mitarbeiter beschäftigen. Hat ein Unternehmen bis zu 200 Mitarbeiter, darf nur einer von 15 die Regelung in Anspruch nehmen.