Job-Tickets für Arbeitnehmer auf Kosten des Finanzamt

Für die Arbeitnehmer, denen der Arbeitgeber entweder ein Jobticket spendiert oder Zuschüsse zu Tickets für öffentliche Verkehrsmittel leistet. Ab 2019 sind diese Zuwendungen grundsätzlich steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerbefreiung sind:

  • Übernahme der Fahrkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
  • Es muss sich um Zuzahlungen zu Bus, Zug, U-Bahn oder S-Bahn handeln. Zuschüsse zum Flugverkehr oder Taxi sind nicht begünstigt.
  • Steuerfreiheit für Jobticket sind begrenzt auf die Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer für die Fahrten Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen würden.