Gesetzlicher Mindestlohn steigt

Ab 01.01.2019 liegt der Mindestlohn bei 9,19 € und steigt zum 01.01.2020 auf 9,35 €.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung
  • Langzeitarbeitslose während der ersten 6 Monate ihrer Beschäftigung nach der Arbeitslosigkeit
  • Praktikanten: Praktikum ist freiwillig bis zu einer Dauer von 3 Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung
  • Jugendliche die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung teilnehmen
  • ehrenamtlich Tätige