Neue Abgabefrist für Steuererklärungen

Die Abgabefrist für Steuererklärungen endet sieben Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (31.07.2019 für die Veranlagung 2018).

Wer sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein (VLH) unterstützen lässt, hat grundsätzlich länger Zeit (Abgabefrist 29.02.2020).

Fristverstöße: Verspätungszuschlag 0,25 % der festgesetzten Steuer, mind. 25 € pro Monat.