Vorsicht! Verdacht der Scheinselbständigkeit

Ein Selbständiger ist fast ausschließlich für einen Auftraggeber tätig. In diesem Fall kann eine sogenannte Scheinselbständigkeit vorliegen.

Wird eine Scheinselbständigkeit festgestellt, muss der Auftraggeber für diesen "Mitarbeiter" die bisher nicht gezahlten Beiträge für Versicherung und Sozialkassen nachzahlen.