Auflösung des Arbeitsvertrags - Abfindung ermäßigt besteuert?

Bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsvertrags ist die gezahlte Abfindung vom Arbeitgeber tarifbegünstigt und wird beim Arbeitnehmer ermäßigt besteuert.

Da es durch die Abfindung zu einer Zusammenballung von Einkünften kommt und sich dadurch der Steuersatz erhöhen würde, gibt es die Möglichkeit der ermäßigten Besteuerung.