Kfz-Privatanteil ist gewinnerhöhend anzusetzen.

Wird ein betriebliches Kfz privat genutzt, ist die Entnahme gewinnerhöhend anzusetzen.

Entweder mit der 1 %-Methode oder der Nachweis privat gefahrener Kilometer wird durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen.

Eine Deckelung des Entnahmewertes auf 100 % der Gesamtkosten wird durch die Finanzverwaltung gebilligt.

Bsp. 1 %-Methode

1 % des Bruttolistenpreises

1 % x 40.000,00 € x 12 Monate = 4.800,00 €

tatsächlich entstandene Kosten = 2.500,00 €

Der Kfz-Privatanteil ist mit max. 2.500,00 € anzusetzen.