Steuererklärung ohne Belege

Für die aktuell anstehende Steuererklärung 2017 gelten erstmals neue Regeln, was den Umgang mit Belegen und Bescheinigungen betrifft. Kurz gesagt, wird aus einer Belegvorlagepflicht weitgehend eine Belegvorhaltepflicht. Was bedeutet das?

Ganz einfach: Nur noch in Ausnahmefällen müssen der Steuererklärung Nachweise beigefügt werden. Offiziell heißt es: "Belege sind mit der Einkommensteuererklärung nur dann einzureichen, wenn in den Vordrucken bzw. Anleitungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird."

Eine Steuererklärung ganz ohne Nachweise ist also möglich. Doch die Sache hat einen Haken: Die Belege werden zwar nicht mehr an das Finanzamt gesandt, sammeln und zuhause aufbewahren müssen Sie sie trotzdem. Warum? Zum einen braucht Ihre VLH-Beraterin bzw. Ihr VLH-Berater die Unterlagen, um Ihre Steuererklärung anzufertigen. Zum anderen kann das Finanzamt bei Bedarf die Dokumente nachfordern - im Zweifelsfall sogar vier Jahre lang.