Gutes Essen - gute Geschäfte.

Mit dieser Regel fahren viele Unternehmen sehr gut und sparen ganz nebenbei noch Steuern. Denn die Bewirtungskosten für Ihre Kunden und Arbeitnehmer können Sie zu einem großen Teil als Betriebsausgaben geltend machen und somit Steuern sparen. Wichtigste Grundregel dabei: Damit das Finanzamt die Kosten anerkennt, müssen sie angemessen und plausibel sein.

Gerne beraten wir Sie, wann abzugsfähige Bewirtungskosten vorliegen und was Sie beachten müssen.