Steuerfreie Erholungsbeihilfen für Arbeitnehmer!

Einen Zuschuss des Arbeitgebers zu den Erholungskosten nennt man Erholungsbeihilfe.

Zahlt der Arbeitgeber in einem Kalenderjahr folgende max. Beträge und übernimmt die Pauschalsteuer von 25 %, dann ist die Erholungsbeihilfe für den Arbeitnehmer steuerfrei.

156,00 € für Arbeitnehmer

104,00 € für dessen Ehegatten

  52,00 € für jedes Kind