Mehr Freiheit für Selbständige

Die Bundesregierung senkt zum 01. Januar 2019 das unterstellte Mindesteinkommen für beruflich Selbständige zur Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge um die Hälfte und entlastet dadurch viele Unternehmen erheblich.

Die neue gesetzlich festgelegte Grenze für das Mindesteinkommen wird bei 1.142,00 EUR mit einem monatlichen Beitrag zur Krankenversicherung von mindestens 171,00 EUR sein.