Entgeltabrechnung: Wegschmeißen oder aufheben?

Strenggenommen sind Sie nicht dazu verpflichtet, Ihre Gehaltsabrechnungen aufzuheben, zumal Sie mit der elektronischen Lohnsteuerkarte einen Nachweis darüber besitzen, dass Sie gearbeitet haben.

 

Dennoch raten Experten, Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge und den Nachweis über die Rentenversicherung mindestens bis zur Rente aufzuheben. Die Daten sind zwar auch beim Rentenversicherungsträger gesichert, dennoch gehen Sie so auf Nummer sicher. Übrigens sollten auch Studienbescheinigungen so lange archiviert werden.